Rechtsprechung
   EuGH, 21.05.1981 - 60/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1933
EuGH, 21.05.1981 - 60/80 (https://dejure.org/1981,1933)
EuGH, Entscheidung vom 21.05.1981 - 60/80 (https://dejure.org/1981,1933)
EuGH, Entscheidung vom 21. Mai 1981 - 60/80 (https://dejure.org/1981,1933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kindermann / Kommission

    1 . BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - ÄNDERUNG DER VERWENDUNG ANLÄSSLICH EINER REORGANISATION DER DIENSTSTELLEN

  • EU-Kommission

    Kindermann / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines eurpoäischen Beamten; Neuordnung der Übersetzungsdienste der Gemeinschaft; Anspruch auf Wiedereinräumung eines Dienstpostens

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenstatut Art. 91; Beamtenstatut Art. 7
    1. BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - ÄNDERUNG DER VERWENDUNG ANLÄSSLICH EINER REORGANISATION DER DIENSTSTELLEN - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 91]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1981, 1329
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.05.1980 - 33/79

    Kuhner / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.05.1981 - 60/80
    Der Kläger macht in seiner Erwiderung geltend, selbst wenn - was er bestreite - zwischen einer Versetzungsverfügung und einer Entscheidung über die Änderung der Verwendung zu unterscheiden wäre, so müßten "für eine Änderung der Verwendung eines Beamten mit seinem Dienstposten, wie sie hier vorliegt, dieselben sachlichen Voraussetzungen erfüllt sein wie für die Versetzung", wie der Vertreter der Kommission in der mündlichen Verhandlung in einer früheren Rechtssache eingeräumt habe (vgl. Schlußanträge des Generalanwalts Mayras, verbundene Rechtssachen 33 und 75/79, Kuhner, Slg. 1980, 1677, 1708).
  • EuGH, 16.06.1971 - 61/70

    Vistosi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.05.1981 - 60/80
    Dies ergebe sich aus der Entscheidung in der Rechtssache 61/70 (Vistosi, Slg. 1971, 535), wonach "mit der Übertragung der Planstelle ohne wesentliche Änderung der mit ihr verbundenen Tätigkeiten .
  • EuG, 04.12.2018 - T-560/16

    Schneider / EUIPO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Interne

    Diese Formerfordernisse gelten hingegen nicht bei einer Umsetzung des Beamten, da ein derartiger Wechsel keine freie Planstelle zur Folge hat (Urteile vom 21. Mai 1981, Kindermann/Kommission, 60/80, EU:C:1981:115, Rn. 12, vom 7. Februar 2007, Clotuche/Kommission, T-339/03, EU:T:2007:36, Rn. 31, und vom 19. Juni 2014, BN/Parlament, F-24/12, EU:F:2014:165, Rn. 46).

    Die Umsetzung eines Beamten oder eines Bediensteten muss nicht nur im dienstlichen Interesse erfolgen, sondern auch unter Beachtung der Gleichwertigkeit der Dienstposten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 1981, Kindermann/Kommission, 60/80, EU:C:1981:115, Rn. 14, und vom 7. Februar 2007, Clotuche/Kommission, T-339/03, EU:T:2007:36, Rn. 47).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.1989 - 193/87

    Henri Maurissen und Gewerkschaftsbund gegen Rechnungshof der Europäischen

    Daher haben Sie eine Klage mit der Begründung für zulässig erklärt, daß eine Entscheidung, mit der einem Beamten ein Teil der 4 - Schlußanträge zum Urteil vom 27. Juni 1973 in der Rechtssache 35/72, Kley, Slg. 1973, 679, 697.5 - Diesem Standpunkt hat sich Generalanwalt Rcischl in seinen Schlußantriigen in der Rechtssache Kindermann voll angeschlossen (Urteil vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 60/80, Slg. 1981, 1329).

    4 und 5, Hervorhebung von mir; siehe auch Rechtssache 60/80, a. a. O. 11 - Urteil vom 29. September 1976 in der Rechtssache 54/75, Slg. 76, 1381.

  • EuGöD, 11.05.2010 - F-30/08

    Nanopoulos / Kommission

    Unter diesen Umständen lässt sich nicht von vornherein annehmen, eine solche Maßnahme könne denjenigen, gegen den sie gerichtet ist, nicht beschweren (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 27. Juni 1973, Kley/Kommission, 35/72, Slg. 1973, 679, Randnr. 4, vom 28. Mai 1980, Kuhner/Kommission, 33/79 und 75/79, Slg. 1980, 1677, Randnr. 13, vom 21. Mai 1981, Kindermann/Kommission, 60/80, Slg. 1981, 1329, Randnr. 8, vom 12. November 1996, 0jha/Kommission, C-294/95 P, Slg. 1996, I-5863, Randnr. 58; Urteile des Gerichts erster Instanz vom 6. Juli 1995, 0jha/Kommission, T-36/93, Slg. ÖD 1995, I-A-161 und II-497, Randnr. 42, und vom 19. Juni 1997, Forcat Icardo/Kommission, T-73/96, Slg. ÖD 1997, I-A-159 und II-485, Randnr. 16).
  • EuG, 12.07.1990 - T-108/89

    Hans Scheuer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    37 Insoweit ist, wie dies die Kommission zu Recht getan hat, darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung die Organe der Gemeinschaften bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben über ein weites Ermessen verfügen, vorausgesetzt jedoch, daß diese Verwendung im dienstlichen Interesse geschieht und die Gleichwertigkeit der Dienstposten berücksichtigt wird ( siehe Urteile des Gerichtshofes vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, Hecq/Kommission, Slg. 1988, 1681, vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 176/82, Nebe/Kommission, Slg. 1983, 2471, vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 60/80, Kindermann/Kommission, Slg. 1981, 1329, und vom 16. Juni 1971 in der Rechtssache 61/70, Vistosi/Kommission, Slg. 1971, 535 ).

    48 Was zunächst den Hinweis auf das dienstliche Interesse betrifft, so ist daran zu erinnern, daß der Beamte zu beweisen hat, daß die ihm gegenüber getroffene Entscheidung dem dienstlichen Interesse zuwiderläuft ( siehe Urteil des Gerichtshofes vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 60/80, Kindermann/Kommission, Slg. 1981, 1329, Randnr. 17 ).

  • EuGH, 06.07.1983 - 117/81

    Geist / Kommission

    Der Gerichtshof habe die Ordnungsmäßigkeit des Systems der Wiedereinweisung der Beamten mit ihrer Planstelle im allgemeinen (Rechtssache 60/80, Kindermann/Kommission, Slg. 1981, S. 1329) wie auch im Rahmen der von der Kommission eingeführten Verfahren eines turnusmäßigen Wechsels (verbundene Rechtssachen 161/80 und 162/80, Carboniani und Coda Zabetta, Slg. 1981, S. 543) anerkannt.
  • EuG, 16.12.1993 - T-80/92

    Mariette Turner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Insbesondere unterliegen, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 60/80 (Kindermann/Kommission, Slg. 1981, 1329, Randnr. 14) entschieden hat, die Umsetzungsentscheidungen "hinsichtlich der Wahrung der Rechte und berechtigten Interessen der betroffenen Beamten ebenso wie die Versetzungen den Bestimmungen des Artikels 7 Absatz 1 des Statuts, insbesondere insofern, als die Wiedereinweisung der Beamten nur im dienstlichen Interesse und unter Beachtung der Gleichwertigkeit der Dienstposten erfolgen darf".
  • EuGH, 23.01.1986 - 173/84

    Rasmussen / Kommission

    24 Der Gerichtshof hat zwar in seinem Urteil vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 60/80 (Kindermann, Slg. 1981, 1329) ausgeführt, daß Artikel 7 des Beamtenstatuts der Anstellungsbehörde einen sehr weiten Ermessensspielraum einräumt, wenn sie einen Beamten nach dienstlichen Gesichtspunkten in eine seiner Besoldungsgruppe entsprechende Planstelle seiner Laufbahngruppe oder seiner Sonderlaufbahn einweist.
  • EuG, 18.06.1992 - T-49/91

    Mariette Turner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    34 Wie die Kommission zu Recht ausgeführt hat, verfügen die Organe der Gemeinschaften nach ständiger Rechtsprechung bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben über ein weites Ermessen, vorausgesetzt jedoch, daß diese Verwendung im dienstlichen Interesse geschieht und die Gleichwertigkeit der Dienstposten berücksichtigt wird (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, Hecq/Kommission, Slg. 1988, 1681, vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 176/82, Nebe/Kommission, Slg. 1983, 2475, vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 60/80, Kindermann/Kommission, Slg. 1981, 1329, und vom 16. Juni 1971 in der Rechtssache 61/70, a. a. O.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 176/82

    Théo Nebe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    - Urteil von 21. Mai 1981, Rechtssache 60/80, Kindermann/Kommission, Randnummer 17 der Entscheidungsgründe, Slg. S. 1341 f.; siehe auch für den besonderen Fall der Neuorganisation der medizinischen Dienste: Urteil vom 9. Juli 1981, verbundene Rechtssachen 59 und 129/80, Turner/Kommission, Randnummern 44 und 45 der Entscheidungsgründe, Slg. S. 1914.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1983 - 266/82

    Mariette Krecké, verheiratete Turner, gegen Kommission der Europäischen

    Es ist unstreitig, daß dieser Posten eines Vertrauensarztes nicht "Personen zu- 1 - Urteil vom 21.5.1981, Rechtssache 60/80, Kindermann, Slg. 1341, Randnummer 13.2 - Rechtssache 176/82, Nebe, Randnummer 18, Slg. 1983, 2486.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht